- Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.
- Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig.
Höhe der Förderung:
max. 7.500 € zzgl. pro Kind 2,5 % (max. 7.500 €) der nachgewiesenen Investitionskosten
Anträge sind zu stellen bei:
VG-Maßbach
Gemeinde Rannungen
Marktplatz 1
97711 Maßbach