- Förderfähig ist die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche Nutzung) genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden.
- Soweit Gebäude im vorgenannten Sinne abgebrochen und dafür ein Ersatzgebäude errichtet wird, so ist der Ersatzbau auch förderfähig.
Höhe der Förderung:
max. 7.500 € zzgl. pro Kind 2,5 % (max. 7.500 €) der nachgewiesenen Investitionskosten
Anträge sind zu stellen bei:
VG-Maßbach
Gemeinde Rannungen
Marktplatz 1
97711 Maßbach
Damit sich auch weniger wohlhabende Familien Wohneigentum leisten können, fördert der Freistaat den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern. Darüber hinaus wird der Bau von Studentenwohnheimen oder von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.