Informationen und Hinweise zum Coronavirus (Covid-19)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Corona-Virus hat uns weiter fest im Griff und bestimmt aktuell unseren Alltag.
Ich möchte mich bei Ihnen allen recht herzlich bedanken, dass Sie die Ausgangsbeschränkung so gut befolgen. Das rettet Menschenleben und sorgt für eine verlangsamte Ausbreitung des Virus.
Herzlichen Dank an die freiwilligen Feuerwehren in Maßbach und Poppenlauer, die einen Versorgungsservice ins Leben gerufen haben, um für ältere und/oder vorerkrankte Personen Einkäufe zu erledigen. Viele bekommen aber auch Hilfe durch Familie, Freunde oder Nachbarn. Auch denen gebührt mein Dank!
Unsere Geschäfte machen das Beste aus der Situation und bieten Liefer- und/oder Abholservices an. Bitte unterstützen Sie die Geschäfte nach Kräften. Eine Info finden Sie auf unserer Homepage (www.massbach.de).
Das Theater Schloss Maßbach fertigt Mund-Nasen-Masken an.
Bei Interesse melden Sie sich unter kasse@theater-massbach.de.
Ein großer Dank gilt auch den Pflegekräften im Erhard-Klement-Haus oder in der ambulanten Pflege, den Ärzten und Mitarbeiter/innen in den Arztpraxen und den Mitarbeiter/innen im Rettungsdienst. Sie geben bei ihrer täglichen Arbeit ihr Bestes für uns alle.
Neuigkeiten zu Corona erhalten Sie auf der Homepage des Marktes Maßbach (www.massbach.de) oder über das Bürgertelefon des Landkreises Bad Kissingen (0971/71650)
Bitte haben Sie Verständnis, dass ein persönlicher Besuch im Rathaus aktuell nur in absoluten Ausnahmefällen und nur mit Terminvereinbarung möglich ist. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Telefon oder E-Mail. Viele Verwaltungsvorgänge sind auch über unseren Bürgerservice online möglich. Informieren Sie sich bitte über unsere Homepage (www.massbach.de).
Die Mitarbeiter des Bauhofes, der Wasserversorgung und des Abwasserzweckverbandes arbeiten aktuell in Schichten, um so eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden und den Betrieb der Einrichtungen sicherzustellen.
Meine Bitte an Sie, halten Sie durch, befolgen Sie die Ausgangsregelungen, nehmen Sie Rücksicht auf die älteren und/oder vorerkrankten Mitmenschen und unterstützen Sie diese! Bleiben Sie gesund!
Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Osterfest!
Ihr/Euer
Matthias Klement
Erster Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Coronakrise hält uns in Atem, es kommen immer mehr persönliche Einschränkungen zum Tragen. Entscheidend ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Kontrolle zu behalten. Die Belastung für unser Gesundheitssystem muss so gering wie möglich sein. Kriegsähnliche Zustände in Krankenhäusern wie aktuell in Italien gilt es zu vermeiden.
Das bedeutet, dass das gesellschaftliche, öffentliche Leben und das Vereinsleben in unserer Gemeinde heruntergefahren werden muss.
Daher mein eindringliche Bitte an Sie alle, beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Minimum, bleiben Sie zuhause, zeigen Sie sich gerade als junger Mensch, der eine Infektion wahrscheinlich gut übersteht, solidarisch mit den Menschen aus unserer Gemeinde, die aufgrund Ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen in höchstem Maße gefährdet sind, handeln Sie verantwortungsvoll! Helfen Sie diesem Personenkreis um sie zu schützen! An die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger: Lassen Sie sich helfen!
Es gibt aktuell keinen Grund für Panik und auch keinen Grund für Hamsterkäufe.
Nehmen Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Situation aber nicht auf die leichte Schulter. Jeder von uns trägt Verantwortung, für sich, seine Familie, aber auch seine Mitmenschen. Also noch einmal, denken Sie gründlich darüber nach, aus welchem Grund Sie aus dem Haus gehen und welche Kontakte dadurch zwangsläufig entstehen.
Bleiben Sie gesund, lassen Sie uns zusammenstehen und einander helfen und vertrauen!
Herzlichst Ihr
Matthias Klement
Erster Bürgermeister Markt Maßbach
Weitere Informationen:
Rathaus
Das Rathaus der VG Maßbach ist ab dem 02. November bis auf weiteres für den Parteiverkehr geschlossen.
Die Bürger werden gebeten, sich per E-Mail oder telefonisch an den entsprechenden Sachbearbeiter oder an den Bürgerservice zu wenden (zentrale@massbach.de, 09735/890). Persönliche Termine können ausschließlich nach telefonischer Absprache und Vereinbarung wahrgenommen werden.
Die gesamte Verwaltung der VG Maßbach bittet um Verständnis für diese Maßnahmen. Wir wollen das Möglichste dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Alle anderen gemeindlichen Versammlungsräume sind ebenfalls geschlossen!
Eine Notversorgung für die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und den Bauhof sind organisiert.
Meine Besuche zu runden Geburtstagen und Ehejubiläen werden bis auf weiteres ausgesetzt, um die Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht zu gefährden.
Die geplanten Sprechtage werden ebenfalls abgesagt!
Schulen/Kindertagesstätten
Die Grundschule in Poppenlauer, die Mittelschule in Maßbach sowie die beiden Kindertagesstätten in Maßbach und Poppenlauer bleiben vom 16.3. bis zum 19.4. geschlossen.
Ausschließlich für Kinder von Mitarbeitenden der kritischen Infrastruktur (nur, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen arbeiten oder bei Alleinerziehenden), insbesondere der Gesundheitsvorsorge und Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der alltäglichen Versorgung wurde eine Notbetreuung organisiert. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit den Leitungen in Verbindung!
Die gemeindlichen Turnhallen sind geschlossen!
Auch Kurse der VHS finden nicht statt!
Veranstaltungen
Alle gemeindlichen Veranstaltungen sind abgesagt!
Herzlichen Dank unseren Vereinen, die sich dieser Empfehlung angeschlossen haben.
Einkaufen
Die Betriebe für die Versorgung mit Lebensmittel bleiben geöffnet. Daher sind Hamsterkäufe nicht notwendig!
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern und Verantwortlichen aller Betriebe für Ihren Einsatz in dieser Ausnahmesituation bedanken.
Bitte unterstützen Sie diese, indem den Familieneinkauf nur eine Person durchführt, man sich im Laden nur so lange wie unbedingt nötig aufhält und die erforderlichen Hygieneempfehlungen eingehalten werden.
Nur so kann eine Ansteckung des Personals vermieden werden!
Katastrophenfall
Gestern hat Ministerpräsident Söder den Katastrophenfall in Bayern erklärt. Ziel ist es, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
Folgende Allgemeinverfügung wurde erlassen:
1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt.
5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG: a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
6. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 bis 4 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen.
7. Ziffern 1 und 2 treten am 17. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 19. April 2020. Ziffern 3 bis 5 treten am 18. März 2020 in Kraft und gelten bis einschließlich 30. März 2020. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020, Az. 51b-G8000-2020/122-45, tritt mit Ablauf des 16. März 2020 außer Kraft.
8. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.
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