Das Ortsrecht umfasst die in der Gemeinde Rannungen gültigen Satzungen und Verordnungen
Nicht enthalten sind die Bebauungspläne. Auskünfte hierzu können im gemeindlichen Bauamt, Tel.: 09735/89-115, eingeholt werden. Ebenfalls nicht enthalten ist die Haushaltssatzung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über die gemeindlichen Regelungen handelt. Die Gemeinde Rannungen haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Bei Abweichungen zu amtlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt des Landratsamts Bad Kissingen sind diese maßgeblich.
Die Ortsrechtsvorschriften können auch jederzeit in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach, Marktplatz 1, Zimmer-Nr. 25 eingesehen werden.
Für Fragen steht Ihnen der Geschäftsleiter Frank Mauer von der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach gerne zur Verfügung.
Telefon: 09735/89-120