Bekanntmachungen Amtsblatt Bad Kissingen

Bekanntmachungen Amtsblatt Bad Kissingen

Die Gemeinde Rannungen unterhält kein eigenes Amtsblatt.

Gemäß § 37 der Geschäftsordnung werden Satzungen und Verordnungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises/des Landratsamtes amtlich bekannt gemacht.

Die Amtsblätter erscheinen im 14-tägigen Rhythmus und sind unter dem nachfolgenden Link einsehbar.

https://www.landkreis-badkissingen.de/buerger--politik/amtsblatt/index.html

Sonstige Veröffentlichungen der Gemeinde werden ortsüblich durch Anschlag an den Gemeindetafeln in den Gemeindeteilen bekannt gemacht, wobei der Anschlag frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen wird.

Die Gemeinde Rannungen unterhält folgenden Gemeindetafeln:

- An der Kirche

- An der Raiffeisenbank

- Bekanntmachungsfenster im Rathaus Maßbach