Eine nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossen von Rannungen findet am Freitag, 1. März um 19:30 Uhr im Gasthaus Herbig in Rannungen statt.
Diese Versammlung ist nicht öffentlich.
Tagesordnungspunkte: siehe Rundschreiben
Es geht herzliche Einladung an alle Jagdgenossen.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie oder einen anderen volljährigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Bei Vertretung durch einen anderen volljährlichen Jagdgenossen ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Mehr als eine Vollmacht darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Flächenangabe nur die Eigentumsfläche entscheidend ist. Für Pachtflächen sind deren Eigentümer abstimmungsberechtigt.
gez. Wolfgang Stark, Jagdvorsteher