Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Stichtag 31. Dezember eines geraden Jahres in Abstimmung mit dem Finanzamt, den Gemeinden und freischaffenden Gutachtern bestimmt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Grundstücke im beplanten und unbeplanten Innenbereich können in digitaler Form über das Internetportal www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden.